Praxis für Sprachtherapie | Sprechtherapie | Stimmtherapie

Terminabsprache: Tel: 07141/487 29 00 - in Freiberg am Neckar / Kreis Ludwigsburg

Sprachentwicklungsstörung oder Sprachentwicklungsverzögerung

Unter einer Sprachentwicklungsstörung/ Sprachentwicklungsverzögerung (SES/SEV) versteht man eine zeitliche oder/und inhaltliche Abweichung von einer „normalen“ kindlichen Sprachentwicklung.

 

Bereiche die Auffälligkeiten zeigen können:

  • Dyslalie (Aussprache und Artikulation)
  • Einschränkung um Sprachverständnis und Wortschatz
  • Dysgrammatismus der Gebrauch und Erwerb der Grammatik

 

Wann sollte man sein Kind untersuchen lassen?

 

Stellen Sie ihr Kind beim Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie spätestens vor (unten beschrieben) oder sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt bei/nach den U- Untersuchungen.

 

1. Lebensjahr, wenn ihr Kind

  • nicht auf Geräusche reagiert
  • keinen Blickkontakt aufnimmt
  • das Lallen einstellt und verstummt

 

Nach dem 1. Geburtstag, wenn ihr Kind

  • einfache Aufträge nicht versteht
  • keine ersten Worte spricht
  • kein sprachliches Imitationsverhalten zeigt

 

  • Mit 2 Jahren, wenn ihr Kind
  • den Eindruck vermittelt, dass es Sie nicht versteht
  • deutlich weniger als 50 Wörter spricht
  • nicht anfängt, Zweiwortsätze zu bilden

Mit 3 Jahren, wenn ihr Kind

  • einfache Geschichten nicht versteht
  • noch keine Dreiwortsätze bilden kann
  • nur von Ihnen verstanden werden kann

Mit 4 Jahren, wenn ihr Kind

  • einfache Inhalte nicht wiedergeben kann
  • oft unverständlich spricht
  • grammatikalisch falsche Sätze spricht